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Unsere nächsten Module nach BKrFGQ (jeweils 7 Stunden)



Samstag 13.04.2024

Modul 1 Eco-Training


Samstag 04.05.2024

Modul 2 (Sozial)-Vorschriften


Samstag 08.06.2024

Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Termine

Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen wurde beginnend seit 2008 das Berufsbild des EU-Berufskraftfahrers in den Führerscheinklassen D1/D1E/D/DE sowie C1/C1E/C/CE eingeführt.


Jeweils 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation ist die Teilnahme an der ersten Weiterbildung gesetzlich erforderlich.

Das gleiche gilt auch für „Altführerscheininhaber“, für die die genannte Grundqualifikation nicht erforderlich war.


Die Weiterbildung muss zudem alle 5 Jahre wiederholt werden. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen


Sie dient der Auffrischung und Aktualisierung der Kenntnisse und Fähigkeiten des EU-Berufskraftfahrers und soll zu einem wirtschaftlichen Fahrstil und zur Erhöhung der Fahrsicherheit beitragen.


Die absolvierte Weiterbildung wird durch den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl  95 der Europäischen Union auf dem Führerschein nachgewiesen.

Der Eintrag erfolgt durch die für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde, sofern durch Bescheinigung nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Leistungen erbracht wurden.

Hierzu sind die Nachweise über die erbrachten (Teil-) Leistungen (5 Module) durch Bescheinigungen der ausbildenden Stelle beizubringen.


Kenntnissbereiche:




Die Ausbildungsinhalte der Weiterbildung sind trotz teilweiser Themenüberschneidung grundsätzlich in die Bereiche Bus  und Lkw zu unterteilen.


Die Ausbildungsinhalte der Weiterbildung Bus unterteilen sich in folgende 5 Module mit je 7 Stunden.



Die Ausbildungsinhalte der Weiterbildung Lkw unterteilen sich in folgende 5 Module mit je 7 Stunden.



Die Inhaber beider Führerscheine können zwischen den Weiterbildungen Bus oder Lkw wählen, die Weiterbildungskurse müssen nicht doppelt absolviert werden. Die Schlüsselzahl 95 wird sodann für beide Führerscheinklassen (C und D) eingetragen.


Die nächsten Termine und Informationen zur Anmeldung erhalten Sie hier




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